Was muss ich als Arbeitgeber*in tun?
Asylbewerber*innen und Geduldete mit einem eingeschränkten Arbeitsmarktzugang müssen eine Beschäftigungserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde in der Stadtverwaltung bzw. dem Landratsamt beantragen.
Dabei sind Sie für den Antrag auf Beschäftigungserlaubnis gefragt, denn eine Beschäftigungserlaubnis wird nicht pauschal, sondern immer nur für eine konkrete Beschäftigung erteilt. Sie müssen daher im Antragsformular die Eckdaten der Beschäftigung angeben wie u. a. Berufsbezeichnung, erforderliche Qualifikation, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt. Neben der Ausländerbehörde wird der Arbeitsantrag auch von der Agentur für Arbeit geprüft, insbesondere mit Blick auf die arbeitsrechtlichen Bedingungen: Passen die Arbeitszeiten? Ist der Mindestlohn, Tariflohn bzw. ortsübliche Lohn angegeben?
Wir sind bemüht, alle Angaben korrekt und aktuell zu halten. Dennoch übernehmen wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.
Das Projekt BAVF Plus wird im Rahmen des Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. |