Headerbild der BAVF Plus-Seite mit drei Bildern, die verschiedene Aspekte des Projekts zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund in den regionalen Arbeitsmarkt darstellen.

Wer ist ein Flüchtling?

Über wen sprechen wir, wenn wir über Flüchtlinge, Geflüchtete, Asylsuchende und Geduldete reden?

 

Umgangssprachlich

Personen, die aus unterschiedlichen Gründen aus ihrem Herkunftsland geflohen sind und in einem anderen Land Asyl, also Schutz, suchen, werden umgangssprachlich Flüchtlinge oder Geflüchtete genannt.

Übrigens: „Asylant“ wird von einigen noch unbedacht verwendet. Tatsächlich handelt es sich aber um eine stark abwertende Bezeichnung.

 

Rechtliche Bezeichnungen

Im rechtlichen Sinn wird zwischen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus unterschieden.

Asylsuchende oder Asylbewerber*innen sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben und sich im laufenden Asylverfahren befinden. Über ihren Asylantrag hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch nicht entschieden. Ihr Ausweis heißt „Aufenthaltsgestattung“.

Flüchtlinge sind Personen, die (bereits) einen Schutzstatus haben. Ihr Asylantrag wurde positiv beschieden. Im engeren Sinne sind Flüchtlinge diejenigen Personen, die im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention geschützt werden. Demnach ist ein Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will […]“.

Es gibt aber drei weitere Formen des Schutzes in Deutschland: Geflüchtete können auch Asyl im Sinne des Grundgesetzes, subsidiären Schutz oder ein nationales Abschiebeverbot erhalten.

Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen können, werden geduldet. Ihr Ausweis heißt „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“. Es gibt aber unterschiedliche Duldungsvarianten.

Wir sind bemüht, alle Angaben korrekt und aktuell zu halten. Dennoch übernehmen wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr.
Das Projekt BAVF Plus wird im Rahmen des Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Gefördert durch das BMAS und dem ESF Plus