Tag des Flüchtlings 26. September

Pünktlich zum Tag des Flüchtlings ist der Flyer Bleiberecht über Ausbildungsduldung in Bayern vom Projekt BAVF Plus bei Tür an Tür fertig geworden. Viele junge Geflüchtete sind jetzt am 01. September in die Ausbildung gestartet. Die Möglichkeit, einen Beruf zu erlernen, ist für Geflüchtete genauso wichtig wie für jede andere Person. Für Geflüchtete, insbesondere Personen mit einer Duldung und ausreisepflichte Personen, kommt hinzu, dass die Integration in den Arbeitsmarkt durch eine Ausbildung eine wesentliche Voraussetzung und Chance für den längerfristigen Aufenthalt sein kann.

Der Flyer informiert über die Ausbildungsduldung (3+2-Regelung) nach § 60c Abs. 1 AufenthG für Personen mit Duldung gem. § 60a AufenthG und über die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer*innen gem. § 16g AufenthG.