Asylpolitischer Frühschoppen: Schutz vor geschlechtsspezifischer Verfolgung – Rechtslage und Realität

Frauen sind in vielen Ländern geschlechtsspezifischer Verfolgung ausgesetzt. Seit 2004 fand geschlechtsspezifische Verfolgung ausdrücklich Eingang in die gesetzliche Regelung des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Dennoch erhalten die Betroffenen oft nicht die vollen Rechte als Flüchtlinge.

In ihrem Vortrag geht die Rechtsanwältin Susanne Giesler, Frankfurt am Main, auf die rechtlichen Grundlagen ein und wird anhand von Fall-Konstellationen aufzeigen, woran die Schutzanerkennung häufig scheitert. In einem zweiten Teil nimmt sie die Situation der Frauen im Asylverfahren in den Blick.

Weitere Infos zur Veranstaltung gibt’s  hier.

Veranstalter: Tür an Tür e.V. in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Augsburg.