Neuregelungen für einen „Spurwechsel“ zwischen Asyl- und Ausländerrecht

Im Asylpolitischen Frühschoppen am 26. Mai 2019 erläuterte Prof. Dr. Andreas Dietz, Vorsitzender Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg, das rechtliche System des Ausländers- und Asylrechts und befasste sich in diesem Rahmen schwerpunktmäßig mit der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, die einen „Spurwechsel“ von der bloßen Duldung in einen nachhaltigen Aufenthaltsstatus ermöglichen kann.

Asylpolitischer Frühschoppen am 26. Mai 2019

Der Referent zeigte auf, dass der Gesetzgeber mit der Einführung der Ausbildungsduldung ein Instrument geschaffen hat, mit dem vor allem jugendlichen Geflüchteten eine Möglichkeit gegeben wird, auch nach Ablehnung ihres Asylantrags und an sich bestehender Ausreiseverpflichtung in Deutschland zu bleiben und eine Ausbildung aufzunehmen oder zu beenden und anschließend in diesem Beruf zu arbeiten. Die bestehenden Regelungen zur Ausbildungsduldung sollen neugefasst und um Vorschriften zur Einbeziehung von Assistenz- und Helferausbildungen als Vorstufe einer qualifizierten Ausbildung z.B. zur Pflegekraft ergänzt werden. Überdies soll erstmals eine Beschäftigungsduldung für geduldete Personen mit seit längerer Zeit bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingeführt werden.

Im Anschluss an den Vortrag diskutierten die ca. 45 Teilnehmer-/innen der Veranstaltung zum Teil kontrovers über die Folgen der gesetzgeberischen Aktivitäten in diesem Bereich. Der Referent machte deutlich, dass er sich an mancher Stelle für die Behörden- und Gerichtspraxis klarere Regelungsvorgaben wünschen würde und er kritisierte die in den neuen Regelungen angelegte tendenzielle Verschiebung des Bedeutungsgehalts der Duldung hin zu einer im Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltserlaubnis „light“. Nach seiner Auffassung wäre es u.U. ein besserer Ansatz, die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit als eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe auszugestalten, die bei Einhaltung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen in einen nachhaltigen Aufenthaltsstatus münden könnte.

Die Thematik in ihren praktischen Bezügen wird beim übernächsten Asylpolitischen Frühschoppen am 28.7.2019, 11.00 Uhr, aufgegriffen, wenn Josefine Steiger (IHK Augsburg Schwaben) und Thomas Wilhelm (Tür an Tür, Projekt BAVF II) über „Integration konkret – durch Arbeit und Ausbildung“ berichten werden.