Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Praxistest

Das Bundeskabinett beschloss am 19. Dezember 2018 neben dem Kabinettsentswurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz den Gesetzesentwurf zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. Wir haben den Gesetzesentwurf mit Blick auf seine möglichen Folgen für die Rechtspraxis gelesen. Daraus ist diese Stellungnahme hervorgegangen.

Unser Fazit: Bezüglich bisheriger rechts- und verwaltungspraktischer Problemlagen gibt es keine Verbesserungen. Weder ist eine Vereinfachung oder Verringerung der Komplexität festzustellen, noch werden die bundesweit unterschiedlichen Verwaltungspraxen umfänglich vereinheitlicht. Stattdessen gibt es weiterhin Interpretationsspielraum, mit dem die Bundesländer oder die Ausländerbehörden in der Rechtsanwendung umzugehen haben. Arbeitgeber werden weiterhin mit Rechtsunsicherheit konfrontiert. Geduldete werden weiterhin vielfach in prekären Situationen der Ungewissheit verharren müssen. Auch die neue Beschäftigungsduldung, die nur in wenigen Fällen anwendbar sein wird, verändert daran nichts.