Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt Sprachmittlung als flankierende Maßnahme gegen Benachteiligung von Migranten in der Schule

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert in ihrer am 13. August 2013 dem Bundestag vorgelegten Studie Sprachmittlung als ein Mittel zur Überwindung von Benachteiligung von Migranten im deutschen Schulsystem. „Um Informations- und Beratungsansprüche insbesondere zur Einschulung, zu Übergängen in weiterführende Schulen und anderen Fragestellungen zur Benachteiligung und Diskriminierung im schulischen Kontext zu realisieren, sollten Schulen Beratungsstellen benennen. (…) Dabei sollten mehrsprachige Informationsangebote und Sprachmittlungsangebote als flankierende Maßnahmen zur Verfügung stehen.“ In diese Forderung flossen die Ergebnisse aus der Expertise „Diskriminierung im vorschulischen und schulischen Bereich. Eine sozial- und erziehungswissenschaftliche Bestandsaufnahme“ ein. Deren Autoren sehen bei der Frage der Sprachmittlung Behörden und Institutionen in der Pflicht: „Da strukturelle und institutionelle Benachteiligungsgefahren für Familien mit Migrationshintergrund an den Übergängen seit langem belegt sind, erscheint es unter Bezug auf Art. 3 GG nicht akzeptabel, Sprachmittlung allein in die individuelle Verantwortung zu verweisen.“ Artikel 3 des Grundgesetzes sieht unter anderem vor, dass niemand wegen seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft  benachteiligt werden darf.